Rechtsanwalt für Betriebsrat und Arbeitnehmer

Wer wir sind:
Wir sind eine auf das Betriebsverfassungsgesetz und das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei und ausschließlich in diesen Bereichen tätig. Zu unseren Mandanten zählen Betriebsräte, Gesamtbetriebsäte, Konzernbetriebsräte, Gewerkschaften, Aufsichtsratsmitglieder sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dabei beraten wir außergerichtlich und vertreten unsere Mandanten vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
In den letzten Jahren konnten wir unsere Expertise u.a. in den folgenden Bereichen erfolgreich einsetzen:

Bei Angelegenheiten den Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat betreffend:
– Berater des Betriebsrats bei Betriebsänderungen gemäß § 111 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
– Einigungsstellen
– Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren (z.B. Unterlassung gemäß § 23 Abs. 3 BetrVG, Abwehr von Zustimmungsersetzungsverfahren gem. § 99 Abs. 4 BetrVG oder 103 Abs. 2 BetrVG)
– Sachverständigentätigkeit gem. § 80 Abs. 3 BetrVG
– Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl
– Abwehr von Wahlanfechtung gem. § 19 BetrVG (Unwirksamkeit und Nichtigkeit)

Bei Angelegenheiten den Arbeitnehmer betreffend:
– Abwehr von Kündigungen (Kündigungsschutzklage)
– Geltendmachung von Forderungen (z.B. einbehaltenes Entgelt, Arbeitszeitguthaben, Urlaubsabgeltung, Zulagen und Zuschläge)
– Unzulässige Befristung (Entfristungsklage)

Kontakt

Sie erreichen uns telefonisch unter
05131/7059980

Unsere Kanzleiräume befinden sich an zwei Standorten in Garbsen, in der Region Hannover:
Kantstraße 12, 30826 Garbsen (Kanzleisitz)
Feldriethe 3, 30826 Garbsen (Zweigstelle)

Termine vergeben wir nach Vereinbarung

Betriebsrat

Unsere Leistungen für Betriebsräte umfassen insbesondere

Berater bei Betriebsänderungen

Beratungstätigkeit gem. § 111 S. 2 BetrVG, z.B. bei Massenentlassung, Umzug oder Schließung

Sachverständigentätigkeit

In betriebsverfassungsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Angelegenheiten gem. § 80 Abs. 3 BetrVG

Einigungsstelle

Als außerbetrieblicher Beisitzer des Betriebsrats

Gerichtliche Vertretung

Z.B. in Zustimmungsersetzungsverfahren oder bei der Durchsetzung der Rechte des Betriebsrats

Seminare

Grundlagenseminare und Spezialthemen gem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Arbeitnehmer

Wir unterstützen Arbeitnehmer insbesondere in folgenden Angelegenheiten

Kündigung

Bei fristgerechten und fristlosen Kündigungen

Versetzung

Bei neu zugewiesenem Arbeitsort oder Arbeitsplatz.

Befristung

Bei Befristungen mit oder ohne Sachgrund (Zeitbefristung)

Forderung

Bei offenen Entgeltansprüchen

Impressum

Rechtsanwalt Ufuk Deniz Ciynakli

Kanzleianschrift: Kantstraße 12, 30826 Garbsen
Zweigstelle: Feldriethe 3, 30826 Garbsen

Telefonnumer: 05131/7059980
Faxnummer: 05131/7059981
Email: kanzlei(at)ciynakli.de

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Celle
Bahnhofstraße 5
29221 Celle
Telefonnummer 05141/92820
Faxnummer 05141/928242

Berufsbezeichnung:
Die gesetzliche Berufsbezeichung lautet „Rechtsanwalt“ und wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen

Berufsrechtliche Regelungen:
Die ausgeübte Tätigkeit als Rechtsanwalt unterliegt den Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG), den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) sowie dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG). Diese und weitere berufsrechtliche Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/) unter „Berufsrecht“

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:
Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der
HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover

Online-Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Rechtsanwalt Ufuk Deniz Ciynakli wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.